KI-Transparenz
Transparenzpflichten gemaess Art. 50 EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689), in Kraft seit 02.08.2026.
Auf webentwickler.pro setze ich einen KI-Chatbot ein, der Fragen zu meinen Webentwicklungs- und SEO-Leistungen beantwortet. Der Chatbot arbeitet als analytisches Hilfsmittel – niemals als Entscheidungsinstanz. Vor der ersten Nutzung wird ueber den KI-Einsatz informiert. Bei rechtlichen, steuerlichen oder medizinischen Fragen verweise ich ausdruecklich auf qualifizierte Fachpersonen.
1. Welche KI-Systeme ich einsetze
- KI-Chatbot (Website): Textbasierte KI auf Basis von Anthropic Claude. Beantwortet Fragen zu Leistungen, Erfahrung und Kontakt. Im Widget-Header sichtbar als „KI-Assistent“.
- Blog-Inhalte (blog.webentwickler.pro): Teilweise KI-unterstuetzt recherchiert und vorgeschrieben, vor Veroeffentlichung redaktionell geprueft.
- Spam-Filter: Regelbasierte Heuristiken im Kontaktformular. Keine generative KI.
2. Kennzeichnung (Art. 50 Abs. 1, 2)
- KI-Chatbot: Vor der ersten Interaktion erscheint ein Hinweis-Modal nach Art. 50 EU AI Act. Erst nach aktiver Bestaetigung „Ich verstehe und moechte fortfahren“ oeffnet sich das Chatfenster.
- Widget-Header: Sichtbar als „KI-Assistent“.
- Synthetische Inhalte (Bild, Audio, Video): Sofern KI-generierte Medien veroeffentlicht werden, sind sie als solche gekennzeichnet.
3. Grenzen des KI-Systems
Der KI-Chatbot darf und kann nicht:
- Rechtsberatung erteilen (Rechtsdienstleistungsgesetz – RDG). Fuer rechtliche Fragen verweise ich auf zugelassene Rechtsanwaeltinnen und Rechtsanwaelte.
- Steuerberatung erteilen (Steuerberatungsgesetz – StBerG). Fuer steuerliche Fragen verweise ich auf Steuerberaterkanzleien.
- Medizinische, psychologische oder therapeutische Beratung erteilen.
- Verbindliche behoerdliche Auskuenfte erteilen.
- Garantierte Erfolge oder konkrete Zusagen zu Ranking-Ergebnissen, Performance oder ROI aussprechen.
- Automatisierte Entscheidungen mit rechtlicher Wirkung treffen (vgl. Art. 22 DSGVO).
4. Datenverarbeitung & Drittanbieter
Welche Daten beim Chat-Einsatz an Anthropic PBC verarbeitet werden, ist in der Datenschutzerklaerung dokumentiert. Auftragsverarbeitungsvertraege (DPA) liegen vor. Der Anbieter ist vertraglich verpflichtet, Daten nicht zum Training seiner Modelle zu nutzen.
5. Menschliche Aufsicht
Verantwortlich fuer den KI-Einsatz auf webentwickler.pro bin ich, Stanislav Tonkich (siehe Impressum). Bei Bedarf koennen Sie jederzeit eine menschliche Ansprechperson per E-Mail kontaktieren statt mit der KI zu kommunizieren.
6. Beschwerdemechanismus
- E-Mail: sten.tonkich@webentwickler.pro (Betreff: „KI-Transparenz“)
- Reaktionszeit: Eingangsbestaetigung innerhalb von 48 Stunden, inhaltliche Antwort innerhalb von 14 Tagen.
- Aufsichtsbehoerde: Bayerisches Landesamt fuer Datenschutzaufsicht (BayLDA) fuer DSGVO-Fragen; Bundesnetzagentur als KI-Aufsichtsbehoerde nach vollstaendigem Wirksamwerden des EU AI Act.
7. Rechtsgrundlagen
- Art. 50 Verordnung (EU) 2024/1689 (EU AI Act) – Transparenzpflichten
- Art. 22 DSGVO – Automatisierte Entscheidungen
- Art. 13, 14 DSGVO – Informationspflichten
- § 3 RDG – Erlaubnispflicht fuer Rechtsdienstleistungen
- § 2 StBerG – Vorbehaltsaufgaben der Steuerberatung
- § 5 UWG – Verbot irrefuehrender geschaeftlicher Handlungen
8. Letzte Aktualisierung
Diese Seite wurde zuletzt am 17.06.2026 aktualisiert und wird laufend an die aktuelle Rechtsentwicklung (insbesondere zum vollstaendigen Wirksamwerden des EU AI Act bis 02.08.2027) angepasst.
