KI-Transparenz
Transparenzpflichten gemäß Art. 50 EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689), in Kraft seit 02.08.2026.
Auf webentwickler.pro setze ich einen KI-Chatbot ein, der Fragen zu meinen Webentwicklungs- und SEO-Leistungen beantwortet. Der Chatbot arbeitet als analytisches Hilfsmittel – niemals als Entscheidungsinstanz. Vor der ersten Nutzung wird über den KI-Einsatz informiert. Bei rechtlichen, steuerlichen oder medizinischen Fragen verweise ich ausdrücklich auf qualifizierte Fachpersonen.
1. Welche KI-Systeme ich einsetze
- KI-Chatbot (Website): Textbasierte KI auf Basis von OpenAI (Modell gpt-4o-mini). Beantwortet Fragen zu Leistungen, Erfahrung und Kontakt. Im Widget-Header sichtbar als „KI-Assistent“.
- Blog-Inhalte (blog.webentwickler.pro): Teilweise KI-unterstützt recherchiert und vorgeschrieben, vor Veröffentlichung redaktionell geprüft.
- Spam-Filter: Regelbasierte Heuristiken im Kontaktformular. Keine generative KI.
2. Kennzeichnung (Art. 50 Abs. 1, 2)
- KI-Chatbot: Vor der ersten Interaktion erscheint ein Hinweis-Modal nach Art. 50 EU AI Act. Erst nach aktiver Bestätigung „Ich verstehe und möchte fortfahren“ öffnet sich das Chatfenster.
- Widget-Header: Sichtbar als „KI-Assistent“.
- Synthetische Inhalte (Bild, Audio, Video): Sofern KI-generierte Medien veröffentlicht werden, sind sie als solche gekennzeichnet.
3. Grenzen des KI-Systems
Der KI-Chatbot darf und kann nicht:
- Rechtsberatung erteilen (Rechtsdienstleistungsgesetz – RDG). Für rechtliche Fragen verweise ich auf zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.
- Steuerberatung erteilen (Steuerberatungsgesetz – StBerG). Für steuerliche Fragen verweise ich auf Steuerberaterkanzleien.
- Medizinische, psychologische oder therapeutische Beratung erteilen.
- Verbindliche behördliche Auskünfte erteilen.
- Garantierte Erfolge oder konkrete Zusagen zu Ranking-Ergebnissen, Performance oder ROI aussprechen.
- Automatisierte Entscheidungen mit rechtlicher Wirkung treffen (vgl. Art. 22 DSGVO).
4. Datenverarbeitung & Drittanbieter
Welche Daten beim Chat-Einsatz an OpenAI verarbeitet werden, ist in der Datenschutzerklärung dokumentiert. AuftragsverarbeitungsVerträge (DPA) liegen vor. Der Anbieter ist vertraglich verpflichtet, Daten nicht zum Training seiner Modelle zu nutzen.
5. Menschliche Aufsicht
Verantwortlich für den KI-Einsatz auf webentwickler.pro bin ich, Stanislav Tonkich (siehe Impressum). Bei Bedarf können Sie jederzeit eine menschliche Ansprechperson per E-Mail kontaktieren statt mit der KI zu kommunizieren.
6. Beschwerdemechanismus
- E-Mail: [email protected] (Betreff: „KI-Transparenz“)
- Reaktionszeit: Eingangsbestätigung innerhalb von 48 Stunden, inhaltliche Antwort innerhalb von 14 Tagen.
- Aufsichtsbehörde: Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) für DSGVO-Fragen; Bundesnetzagentur als KI-Aufsichtsbehörde nach vollständigem Wirksamwerden des EU AI Act.
7. Rechtsgrundlagen
- Art. 50 Verordnung (EU) 2024/1689 (EU AI Act) – Transparenzpflichten
- Art. 22 DSGVO – Automatisierte Entscheidungen
- Art. 13, 14 DSGVO – Informationspflichten
- § 3 RDG – Erlaubnispflicht für Rechtsdienstleistungen
- § 2 StBerG – Vorbehaltsaufgaben der Steuerberatung
- § 5 UWG – Verbot irreführender geschäftlicher Handlungen
Stand: August 2026
